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FAMILIE IM KREIS DÜREN – EINE RUNDE SACHE!
Bildungs- und
Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert
und unterstützt Kinder und Jugendliche
aus Familien mit geringem Einkommen.
Oftmals lässt es die finanzielle Situation
von Familien nicht zu, dass die Kinder
einen Sportverein besuchen, bei anderen
Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen
Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte
oder Kindertagespflegestelle
teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei
sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket
ermöglicht es den Kindern beispielsweise,
mit Gleichaltrigen nach der
Schule Fußball zu spielen, zu musizieren,
in der Schulkantine mit zu essen
und ganz gezielt Unterstützung durch
Lernförderung zu bekommen, wenn
die Versetzung gefährdet ist. Berechtigt
sind Kinder und Jugendliche aus Familien,
die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket
gilt für Kinder und Jugendliche,
die noch keine 25 Jahre alt sind.
Ausnahme sind die Leistungen zum
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit;
hier liegt die Altersobergrenze bei unter
18 Jahren.
Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhält, kann
einen Anspruch auf das Bildungspaket
haben. Zudem kann ein Anspruch auf
Leistungen des Bildungspakets nach
dem SGB II bestehen, wenn das Kind
bzw. seine Eltern zwar keine der genannten
Sozialleistungen beziehen,
jedoch die spezifischen Bildungs- und
Teilhabebedarfe des Kindes nicht finanzieren
können.
Für Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld
II und Sozialgeld im Kreisgebiet
Düren setzt die job-com das Bildungspaket
um:
Kreis Düren
– job-com –
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-17000
Weitere Informationen:
www.kreis-dueren.de
Wird Sozialhilfe nach dem SGB XII bezogen,
ist das Sozialamt bei der Stadt-
oder Gemeindeverwaltung am Wohnort
zuständig. Gleiches gilt für Familien,
die Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
erhalten.
Weitere Informationen:
www.kreis-dueren.de
Informationen des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de
Eingliederungshilfe für
Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige
Die Eingliederungshilfe unterstützt seelisch,
körperlich oder geistig behinderte
oder von einer solchen Behinderung
bedrohte Menschen, deren Teilhabe am
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt
ist oder wenn eine solche Beeinträchtigung
zu erwarten ist. Ziel der Eingliederungshilfe
ist es, die Beeinträchtigung
zu mildern oder abzuwenden.
Bei seelischen Behinderungen von Kindern,
Jugendlichen und jungen Volljährigen
sind die Jugendämter Ansprechpartner:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend,
Familie und Senioren
Fachbereich Eingliederungshilfe
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1111
amt51@kreis-dueren.de
Stadt Düren
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien – Jugendamt –
Soziale Dienste
City-Karree, Wilhelmstr. 34
52349 Düren
Tel. 02421/25-2119 oder -2122
stadtjugendamt@dueren.de
/www.bmas.de
/www.kreis-dueren.de
/www.kreis-dueren.de
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