3
FAMILIE IM KREIS DÜREN – EINE RUNDE SACHE!
von Filmen und Computerspielen. Auch
der Aufenthalt in Gaststätten und bei
(Tanz-)Veranstaltungen ist hier geregelt.
Weitere Informationen und
Gesetzestext unter:
www.bmfsfj.de
Jugendarbeitsschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-
SchG) regelt die Beschäftigung von Kindern
und Jugendlichen mit dem Ziel zu
verhindern, dass sie ausgenutzt werden.
Es schützt Kinder und Jugendliche vor
Überlastungen in der Arbeitswelt, d.h.
vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu
lange dauert, die zu schwer ist, die sie
gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.
Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten.
Die Kinderarbeitsschutzverordnung
(KindArbSchV) beschreibt die für Kinder
ab 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige
Jugendliche ausnahmsweise zulässigen
leichten und für sie geeigneten Arbeiten.
Als Beschäftigung gilt fast jede Arbeit,
die bezahlt wird. Nicht dazu zählen alltägliche,
kleine Arbeiten, z. B. für den
Nachbarn den Hund ausführen oder im
Haushalt helfen.
Bei vorgesehener Mitwirkung in z. B.
Theater- oder Musikproduktionen oder
bei Film- und Fotoaufnahmen oder
sonstigen Veranstaltungen ist vorab
eine Stellungnahme des örtlichen Jugendamtes
einzuholen.
Weitere Informationen:
www.bmas.de
Kostenlose Broschüre: „Klare
Sache – Informationen zum Jugendarbeitsschutz
und zur Kinderarbeitsschutzverordnung“,
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales.
Download: www.bmas.de
Ansprechpartner/-innen zum Thema
Kinder- und Jugendschutz gibt es beim
Kreis Düren und der Stadt Düren:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder,
Jugend, Familie und Senioren –
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1111
amt51@kreis-dueren.de
Stadt Düren
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien – Jugendamt –
Kinder- und Jugendarbeit
City-Karree, Wilhelmstr. 34, 52349 Düren
Tel. 02421/25-2108
jugendamt@dueren.de
Jugendtreffs und offene
Jugendeinrichtungen
Jugendliche brauchen Treffpunkte, an
denen sie mit Gleichaltrigen zusammenkommen,
sich austauschen, Erfahrungen
sammeln und sich mit eigenen
Ideen einbringen können. Solche Begegnungsorte
stellen die offenen Jugendeinrichtungen
(OJE) oder Jugendtreffs dar.
Sie bieten neben der Möglichkeit des
zwanglosen Aufenthaltes vielfältige und
interessante Freizeit- und Bildungsangebote,
stehen Kindern ab 6 Jahren und
Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen
offen und können ohne Anmeldung besucht
werden. Pädagogisch geschulte
Fachkräfte unterstützen im Bedarfsfall
mit Beratung und konkreter Hilfe. Im
Kreis Düren gibt es ein flächendeckendes
Angebot an Einrichtungen.
Aldenhoven
OJE der Gemeinde Aldenhoven
Heinrich-Franken-Str. 24,
52457 Aldenhoven-Siersdorf
Tel. 02464/8304
jugendheim-siersdorf@dn-connect.de
www.jugendeinrichtung-sierdorf.de
OJE der Ev. Kirchengemeinde
Aldenhoven
Martinusstr. 25, 52457 Aldenhoven
Tel. 02464/5017
lthielen@t-online.de
link
/www.bmas.de
/www.bmas.de
/www.jugendeinrichtung-sierdorf.de
/www.bmfsfj.de
link
link
link