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plikationen frühzeitig zu erkennen und
abzuwenden.
Jede Schwangere hat einen gesetzlichen
Anspruch auf ausreichende medizinische
Untersuchung und Beratung.
Die Kosten hierfür werden von den
Krankenkassen übernommen. In der
Regel sind etwa zehn Vorsorgetermine
vorgesehen. Vorsorgeuntersuchungen
können von Hebammen oder Ärztinnen
bzw. Ärzten durchgeführt werden. Eine
Ausnahme bilden die Ultraschalluntersuchungen,
die nur von Ärztinnen bzw.
Ärzten vorgenommen werden.
Gem. § 16 Mutterschutzgesetz (Mu-
SchG) hat der Arbeitgeber die Frau für die
Zeit freizustellen, die zur Durchführung
der Untersuchungen im Rahmen der
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Schwangerschaft und Mutterschaft
erforderlich ist. Entsprechendes
gilt zugunsten der Frau, die nicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert
ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch
nicht eintreten. Zu Beginn der Schwangerschaft
wird ein Mutterpass ausgestellt,
in dem während der Schwangerschaft
alle wichtigen Untersuchungsergebnisse
eingetragen werden. Er sollte immer bei
sich getragen und zu allen Vorsorgeuntersuchungen
mitgebracht werden.
Hebammenbetreuung
vor und nach der Geburt
Während der Schwangerschaft, der Geburt
und bis zu acht Wochen nach der
Entbindung haben Sie grundsätzlich
einen Anspruch auf die Unterstützung
durch eine Hebamme Ihrer Wahl. Diese
unterstützt und berät Sie bei vielen Fragen
„rund um das Baby“, z. B. zur Pflege
und Ernährung Ihres Kindes, beim
Stillen, bei sozialen und behördlichen
Fragen etc. Die Kosten für die Hebamme
werden vollständig von Ihrer Krankenkasse
übernommen.
Eine Auflistung der regionalen
Hebammen finden Sie unter
www.dueren.hebammenlisten.de
Die Hebammenliste gibt es zudem im
handlichen Papierformat und kann bei
Frau Sabine Verbracken per E-Mail bestellt
werden unter sverbracken.smhdn@
ct-west.de oder telefonisch unter
02421/805-6747. Nach vorheriger Absprache
kann sie auch im St. Marien-
Hospital Düren gGmbH, Hospitalstraße
44 abgeholt werden.
Familienhebammen
Für Frauen und Familien in schwierigen
Lebenslagen und mit besonderem Unterstützungsbedarf
gibt es das Angebot
der Familienhebamme. Sie berät und
begleitet in der Schwangerschaft und
während des ersten Lebensjahres des
Kindes.
Kreisverwaltung Düren
Gesundheitsamt
Bismarckstr. 16, Tel. 02421/22-1505
Mobil: 0163/6932473
amt53@kreis-dueren.de
Sozialpädiatrisches Zentrum
am St. Marien-Hospital Düren
Hospitalstr. 44, Tel. 02421/805-6747
sverbracken.smh-dn@ct-west.de
Mutterschutz
Während der Schwangerschaft, nach
der Entbindung und in der Stillzeit
schützt das Mutterschutzgesetz die Gesundheit
der Frau und ihres Kindes am
Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz.
Für Schülerinnen und Studentinnen gelten
Besonderheiten im Mutterschutz.
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen
vor der Geburt und endet acht Wochen
danach. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten
und auf Antrag bei der Geburt
eines Kindes mit einer Behinderung
verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf
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/www.dueren.hebammenlisten.de
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