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FAMILIE IM KREIS DÜREN – EINE RUNDE SACHE!
besuchenden Familien erhalten eine
Begrüßungstasche mit Informationen
über das bestehende Hilfe- und Unterstützungssystem
im Kreis Düren sowie
Gutscheine und Geschenke. Je nach
Wohnort werden zudem regional unterschiedliche
Informationsmaterialien zur
Verfügung gestellt. Eine pädagogische
Fachkraft ist u.a. für die Koordination
der Besuche sowie für die Akquise, Beratung,
Begleitung und Qualifizierung
der Ehrenamtlichen zuständig.
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend,
Familie und Senioren
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1111
babybegruessung@kreis-dueren.de
www.kreis-dueren.de/babybd
Besuchsdienst für
Neugeborene der Stadt Düren
Eine erste Kontaktmöglichkeit zur Frühen
Elternhilfe Düren bietet sich für
Familien schon ganz früh: wenige Wochen
nach der Geburt führen die (Familien)
Kinderkrankenschwestern den Besuchsdienst
für Neugeborene durch. Im
Termin werden das Elternbegleitbuch
der Stadt Düren und kleine Präsente für
den Säugling überreicht. Die (Familien-)
Kinderkrankenschwestern informieren
über Angebote für Kinder und Familien
in und um Düren und beantworten Fragen
zur Gesundheit und Entwicklung
des Kindes.
Stadt Düren
Frühe Elternhilfe Düren
City-Karree
Wilhelmstr. 34, 52349 Düren
Tel. 02421/25-2101
fred@dueren.de
www.dueren.de/fruehe-hilfen
Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit
zur Betreuung und Erziehung seines
Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr
vollendet hat. Die Elternzeit ist ein
Anspruch des Arbeitnehmers oder der
Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.
Während der Elternzeit ruhen die
Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses.
Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen
und nach Ablauf der Elternzeit besteht
ein Anspruch auf Rückkehr zum
früheren Arbeitszeitumfang. Da das Arbeitsverhältnis
während der Elternzeit
lediglich ruht und mit dem Ende der
Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist
die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen
Vereinbarungen zu beschäftigen.
Durch die neu eingeführten flexibleren
Regelungen zur Elternzeit bekommen
die Eltern mehr Spielräume bei der Gestaltung
ihrer Elternzeit. Auch weiterhin
sind für jeden Elternteil bis zu 36 Monate
unbezahlte Auszeit vom Job bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres
des Kindes möglich. Für Geburten ab
dem 01.01.2015 können Mütter und
Väter davon nun 24 statt bisher zwölf
Monate im Zeitraum zwischen dem
dritten und der Vollendung des achten
Lebensjahres des Kindes flexibel beanspruchen.
Außerdem kann die Elternzeit
in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt
werden. Das bedeutet: Elternzeit
dann, wenn Eltern und Kinder sie wirklich
brauchen.
Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung
des Arbeitgebers, jedoch sind
gewisse Regeln bei der Anmeldung einzuhalten.
Kreis Düren
Amt Demografie, Kinder, Jugend,
Familie und Senioren
– Elterngeldstelle –
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1111
amt51@kreis-dueren.de
www.kreis-dueren.de
Weitere wertvolle Informationen und
Tipps gibt die kostenlose Broschüre
„Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“
des Bundesfamilienministeriums
(www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/
elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit
/
73770)
link
/fruehe-hilfen
/www.kreis-dueren.de
/babybd
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