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FAMILIE IM KREIS DÜREN – EINE RUNDE SACHE!
Wochen nach der Geburt. Während des
Mutterschutzes erhält die Frau Mutterschaftsgeld
und ggf. vom Arbeitgeber
einen Arbeitgeberzuschuss. Nähere
Informationen zum Mutterschaftsgeld
befinden sich im Kapitel „Finanzielle
Unterstützung“ auf Seite 15.
Einen Leitfaden zum Thema
Mutterschutz finden Sie unter
www.bmfsfj.de
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis
zu vier Monate nach der Geburt darf
Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen.
Der Kündigungsschutz gilt unabhängig
davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf
der Mutterschutzfrist wieder an Ihren
Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit
gehen wollen. Er besteht auch
während der gesamten Dauer der in
Anspruch genommenen Elternzeit.
Weitere Informationen:
Kostenlose Broschüre „Kündigungsschutz“,
die Sie beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, Postfach
300265, 53182 Bonn anfordern oder
per E-Mail an info@bmas.bund.de bestellen
können.
Ministerium für Arbeit
Gesundheit und Soziales
des Landes NRW
www.mags.nrw
Vater sein
Immer mehr Väter möchten sich aktiv
an der Erziehung und Betreuung ihrer
Kinder beteiligen. Partnerschaftliche
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
bei der beide Elternteile berufstätig sind
und sich Zeit für ihr Kind nehmen, beschäftigen
Väter ebenso wie die Frage,
wie Arbeitgeber von einer väterfreundlichen
Personalpolitik überzeugt werden
können.
Wissenswertes und praktische Tipps für
alle Väter bietet das Väterportal www.
vaeter-nrw.de des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes NRW zu folgenden Themen:
• Entwicklung und Erziehung
• Partner und Familie
• Ich
• Freizeit und Sport
• Arbeit und Karriere
• Geld und Recht
www.vaeter-nrw.de
www.erfolgsfaktor-familie.de
Kliniken mit Geburtshilfe
Im Kreisgebiet Düren gibt es folgende
Kliniken mit Geburtshilfe:
Krankenhaus Düren gem. GmbH
Roonstr. 30, 52351 Düren
Tel. 02421/300
info@krankenhaus-dueren.de
www.krankenhaus-dueren.de
St. Marien-Hospital Düren gem. GmbH
Hospitalstr. 44, 52353 Düren
Tel. 02421/8050
info.smh-dn@ct-west.de
www.marien-hospital-dueren.de
Sorgeerklärung und
Beistandschaft
Sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt
nicht miteinander verheiratet, so steht
der volljährigen Mutter das alleinige
Sorgerecht zu. Mutter und Vater können
jedoch beim Jugendamt im Rahmen
der Sorgeerklärung beurkunden
lassen, dass sie die Sorge für ihr Kind
gemeinsam ausüben wollen. Die Beurkundung
ist kostenlos und kann bereits
vor der Geburt beantragt werden.
Die Beistandschaft ist eine freiwillige
Jugendhilfeleistung, die Müttern oder
Vätern kostenlos angeboten wird. Insbesondere
zu folgenden Fragen können
/www.krankenhaus-dueren.de
/www.mags.nrw
/vaeter-nrw.de
/www.vaeter-nrw.de
/www.erfolgsfaktor-familie.de
/www.bmfsfj.de
/www.marien-hospital-dueren.de
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