1
FAMILIE IM KREIS DÜREN – EINE RUNDE SACHE!
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der Arbeitsagenturen
schriftlich oder online beantragt. Angehörige des öffentlichen
Dienstes beantragen es direkt bei ihrem Arbeitgeber.
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
Postanschrift: 50574 Köln
Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-West@arbeitsagentur.de
Besucheranschrift für den Standort Aachen:
Roermonder Str. 51, 52072 Aachen
Öffnungszeiten: Mo., Di. 8.00–12.30 Uhr, Do. 8.00–17.30 Uhr
Fax: 0241/5682-109
Bundesweite (kostenfreie) Kindergeld-Rufnummern:
Tel. 0800/4555530 – persönliche Anliegen
Tel. 0800/4555533 – Auszahlungstermine
Weitere Infos zu Kindergeld und Kinderzuschlag sowie
Online-Antragstellung unter: www.arbeitsagentur.de
Kinderfreibetrag
Für die Eintragung oder Änderung der Kinderfreibeträge ist
ausschließlich das Finanzamt zuständig, das Ihre Angaben
in der elektronischen Lohnsteuerkarte registriert. Die Geburt
Ihres Kindes teilen Sie dem Finanzamt mit Vorlage der Geburtsurkunde
mit. Das Finanzamt leitet die Angaben an Ihren
Arbeitgeber weiter.
Weitere Informationen hierzu unter:
www.kindergeld.info
Elterngeld und ElterngeldPlus
Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und beruflich
pausieren oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich
arbeiten möchten, können Elterngeld nach dem Bundeselterngeld
und Elternzeitgesetz (BEEG) beantragen. Die Höhe
des Elterngelds orientiert sich am durchschnittlich monatlich
verfügbaren Erwerbseinkommen, das der betreuende Elternteil
im Jahr vor der Geburt erzielt hat.
Viele Eltern mit kleinen Kindern wollen heute sowohl für die
Familie da sein als auch erwerbstätig sein. Das ElterngeldPlus
stärkt die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und unterstützt Eltern, die schon während des Eltern
/www.kindergeld.info
/www.arbeitsagentur.de
/www.seg-juelich.de
link