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Düren-Ost
• Tel. 02421/972102
l.hemgenberg@low-tec.de
• Mobil: 0157/39342286
k.weck@low-tec.de
Kreis Düren (Nordkreis)
Amt für Demografie, Kinder,
Jugend, Familie und Senioren
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1111
Mobil: 0160/8802423
amt51@kreis-dueren.de
Jugendberatungsstelle – Südkreis
• Tel. 02422/9594827
Mobil: 0171/8688454
j.henning@sozialwerk-dueren.de
• Tel. 02422/9598790
Mobil: 0151/22017793
s.wilwers@sozialwerk-dueren.de
Kein Abschluss ohne Anschluss
Die Landesinitiative „Kein Abschluss
ohne Anschluss“ (KAoA) unterstützt die
Schüler/-innen in NRW beim Übergang
von der Schule in Ausbildung oder ins
Studium. Ab der 8. Klasse erhalten alle
Schüler/-innen eine verbindliche Berufs-
und Studienorientierung und erfahren
so, wo ihre Talente liegen und wie der
Start in die berufliche Ausbildung oder
das Studium ohne lange Wartezeit gelingt.
Die Umsetzung von „KAoA“ wird
vor Ort über die Kommunalen Koordinierungsstellen
begleitet. Wichtige Partner
sind dabei Schulen, Politik, Wirtschaft,
Kammern, die Agentur für Arbeit und
die job-com. Für den Kreis Düren ist die
Koordinierungsstelle im Amt für Schule,
Bildung und Integration angesiedelt.
Kreis Düren
Amt für Schule,
Bildung und Integration
Kommunale Koordinierungsstelle
„Kein Abschluss ohne Anschluss“
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-2834
amt40@kreis-dueren.de
kom.ko-kaoa@kreis-dueren.de
Weitere Informationen zum Programm
„Kein Abschluss ohne
Anschluss“ sowie eine Angebotsdatenbank
zur Berufsorientierung
und das Buchungsportal für die
Berufsfelderkundungstage für
Schüler/-innen der 8. Klassen unter:
www.kreis-dueren.de
Ferienangebote für Kinder
und Jugendliche
Kreisgebiet Düren
Örtliche Ferienaktionen und
Kinder- und Jugendfahrten:
www.kreis-dueren.de
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder,
Jugend, Familie und Senioren
Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Tel. 02421/22-1100
Stadtgebiet Düren
Veranstaltungen und Ferienprogramm:
www.dueren.de
Stadt Düren
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien (Jugendamt)
City-Karree, Wilhelmstr. 34, 52349 Düren
Tel. 02421/25-2108
Jugendgerichtshilfe
Jugendlichen oder Heranwachsenden
zwischen 14 bis einschließlich 20 Jahren,
die mit dem Gesetz in Konflikt kommen,
bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren
Beratung an. In der Gerichtsverhandlung
nehmen die sozialpädagogischen
Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe
Stellung zur Persönlichkeit des jungen
Menschen. Hierbei werden auch seine
bisherige Entwicklung, seine aktuelle
Situation und eventuell gegebene Zusammenhänge
mit der vorgeworfenen
Straftat in den Blick genommen. Dazu
sind vorab persönliche Gespräche mit
den jungen Straftäterinnen bzw. Straftätern
und wichtigen Bezugspersonen
notwendig, aus denen dann Vorschläge
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/www.kreis-dueren.de
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