Vom Schulkind bis zum
Heranwachsenden
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Kinder- und Jugendschutz
„Vorfahrt Kinderschutz“
Im Kreis Düren sind zahlreiche Vereine,
Verbände und Einrichtungen aktiv,
die mit ehrenamtlich Tätigen in ganz
unterschiedlichen Bereichen vielfältige
Kinder- und Jugendarbeit durchführen.
Durch diesen Einsatz leisten die Ehrenamtlichen
einen wertvollen Beitrag zum
gesellschaftlichen Miteinander und werden
für Kinder und Jugendliche zu wichtigen
Bezugspersonen und Vorbildern.
Unter den Slogan „Vorfahrt Kinderschutz“
haben die Jugendämter von
Stadt und Kreis Düren ihr Anliegen gestellt,
den Kinder- und Jugendschutz
im Ehrenamt zu thematisieren. Hintergrund
hierfür ist das Bundeskinderschutzgesetz,
wonach die Jugendämter
gem. § 72a SGB VIII Vereinbarungen mit
den Vereinen, Verbänden und Einrichtungen
abschließen sollen, um Kinder
und Jugendliche vor Vernachlässigung,
Gewalt und sexuellen Übergriffen zu
schützen. Durch die Vorlage von erweiterten
Führungszeugnissen soll sichergestellt
werden, dass die Träger keine
Personen in der Betreuung von Kindern
und Jugendlichen beschäftigen, die wegen
einer einschlägigen, dem Kindeswohl
entgegenstehenden Straftat verurteilt
wurden, unabhängig davon, ob
sie haupt-, neben- oder ehrenamtlich
tätig sind.
Weitere Informationen:
Kinder- und Jugendschutz im
Ehrenamt unter
www.kreis-dueren.de
Jugendschutz
Wie lange dürfen Jugendliche eine öffentliche
Party besuchen? Welche alkoholischen
Getränke sind erlaubt? Dürfen
Jugendliche rauchen? Antworten
auf diese Fragen gibt das Jugendschutzgesetz.
Es dient dem Schutz der Jugend
in der Öffentlichkeit und regelt den
Verkauf, die Abgabe und den Konsum
von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und
Alkohol sowie den Verkauf und Verleih
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